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Sprechfunkzeugnis: SRC und UBI
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Übergangsregelung seit 2010 ausgelaufen:
Der Schiffsführer muss zwingend Inhaber eines Funkzeugnisses sein, wenn sich eine Funkanlage an Bord befindet. Im Bereich See also mindestens das SRC!
Ganztagskurse / 2 Wochenendkurse
Der Unterricht erfolgt ganztags von 9.30 bis ca. 15.00 Uhr. Er wird von kurzen Pausen unterbrochen!
Für die Ausbildung stehen Grenzwellen-, UKW-Geräte sowie DSC-Controller der Klasse A und D zur Verfügung.
Die abschließende Prüfung wird vom DSV/DMYV abgenommen. |
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Die Ausbildung für das SRC findet nicht an einer Computersimulation statt, sondern an einer echten Funkanlage vom Typ Icom (Funkgerät IC-M503 und DSC Controller DS-100 bzw. IC-M505 und IC-M423).
<- Diese Anlage wird auch vom DSV / DMYV in der Prüfung verwendet.
STN Atlas 3817 Klasse A Controller zur Vorbereitung auf das ROC (Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker in der Berufsschifffahrt). |
UKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
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Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel. Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Funkstellen
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
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In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich. |
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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate (SRC)
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Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse aus folgenden Bereichen sind nachzuweisen:
- mobiler Seefunkdienst
- GMDSS
- öffentlicher Seefunkdienst
- englische Sprache in Wort und Schrift
zum Austausch von Informationen auf See
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In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden. |
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